Was kostet eine Sitzung bei Ihnen?
Ich orientiere mich an der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP), welche 50 Minuten mit 100,55€ veranschlagt. Das sind gerundet pro Zeitstunde 120.-€ . Manchmal braucht man etwas länger. Das macht erstmal nichts.
Erst wenn wir mehr als eine Viertelstunde dranhängen, berechne ich 35.-€ pro abgeschlossener zusätzlicher Viertelstunde.
Da in der Regel Folgetermine anstehen, werden wir normalerweise nicht überziehen.
Ein Puffer zwischen den Sitzungen ist aber immer einkalkuliert, damit wir in jedem Fall die Zeit haben, zu einem "runden" Abschluss der Sitzung zu kommen.
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Eine Sitzung im Einzelsetting ist immer auf 60 Minuten geplant, kostet also 120.-€.
Bei Paartherapie oder Beziehungsthemen, wenn beide Partner anwesend sind, gehe ich immer von 90 Minuten aus. Entsprechend kostet eine Paarberatungssitzung 180.-€.
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6 gute Gründe für einen selbstfinanzierten Beratungs- und Therapieprozess
Keine Wartezeiten
Nicht selten betragen die Wartezeiten für einen kassenfinanzierten Therapieplatz bis zu 6 Monate. Die psychologische Beratung kann dagegen ohne Umwege & zeitnah begonnen werden.
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Keine Diagnosevergabe
Viele Menschen empfinden eine Diagnose nach ICD-10 als Stigmatisierung oder erleben die Reaktionen aus ihrem Umfeld auf eine solche Diagnose als belastend. Für einige Versicherungsarten (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) ist eine psychiatrische Diagnose mitunter ein Ausschlussgrund. Beratungspsychologie, speziell die lösungsorientierten und humanistischen Ansätze, kommen ohne die potentiell belastende Zuschreibung von Diagnosen aus.
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Erhöhte Motivation
Einen Beratungsprozess selbst zu finanzieren erhöht nachweislich die Veränderungsmotivation. In der Regel sind wenige Stunden ausreichend, um einen spürbaren Unterschied in Ihrem Leben zu bewirken.
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Mitbestimmung
Die Frequenz der Sitzungen und die Dauer des Beratungsprozesses können Sie selbst bestimmen, denn die Beratungsvereinbarung gestalten wir gemeinsam. Ich spreche einfach Empfehlungen zu Zeit, Umfang und Inhalt aus, abhängig von Ihrem Anliegen und Auftrag.
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Konzentration aufs Wesentliche
Bürokratischer Aufwand in Form von Anträgen oder Gutachten ist nicht notwendig. Die Beratungszeit steht Ihnen und Ihrem Anliegen im vollen Umfang zur Verfügung.
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Kontinuität
Nach abgeschlossenem Beratungsprozess können Sie auch in der Zukunft jederzeit wieder Beratung & Therapie in Anspruch nehmen - ganz nach Ihrem Bedarf. Die übliche 2jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener Therapie entfällt.